Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der ältesten und einfachsten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Sie eignet sich besonders für kleinere Geschäftsvorhaben, bei denen mehrere Personen gemeinsam wirtschaftliche oder andere Ziele verfolgen möchten. Die Gründung einer GbR ist unkompliziert und bietet den Vorteil einer flexiblen Struktur ohne große bürokratische Hürden. In diesem Artikel gehen wir detailliert auf die wichtigsten Aspekte der GbR ein, darunter Gründung, Haftung, Vor- und Nachteile sowie steuerliche und rechtliche Aspekte, die Unternehmer und Investoren berücksichtigen sollten.

1. Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?

Eine GbR ist eine Personengesellschaft, die von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet wird. Ihr Zweck kann sowohl wirtschaftlicher als auch ideeller Natur sein, jedoch darf sie kein Handelsgewerbe betreiben. Die GbR ist ideal für Freiberufler, kleine Unternehmen oder Projektgemeinschaften, die gemeinsam an einem Ziel arbeiten wollen, ohne die Komplexität einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH oder AG.

Gemeinsamer Zweck und Vertrag

Das wichtigste Merkmal der GbR ist der gemeinsame Zweck, den alle Gesellschafter verfolgen. Dieser Zweck wird im Gesellschaftsvertrag festgehalten, der mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden kann. Zwar ist ein schriftlicher Vertrag nicht zwingend erforderlich, jedoch wird er aus rechtlichen Gründen dringend empfohlen, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. Der Vertrag regelt unter anderem die Einlagen der Gesellschafter, die Gewinn- und Verlustverteilung sowie die Zuständigkeiten.

Keine Eintragung ins Handelsregister

Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen wie der GmbH oder der Kommanditgesellschaft (KG) muss eine GbR nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Das macht sie besonders attraktiv für kleinere Unternehmen, die eine unkomplizierte Gründung bevorzugen. Allerdings müssen sich die Gesellschafter beim zuständigen Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen.

2. Vor- und Nachteile der GbR

Die GbR bietet zahlreiche Vorteile, ist jedoch nicht frei von Risiken. Unternehmer sollten die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen, bevor sie sich für diese Rechtsform entscheiden.

Vorteile der GbR

a) Einfache und kostengünstige Gründung
Die Gründung einer GbR ist denkbar einfach. Es bedarf lediglich eines Gesellschaftsvertrages, in dem die Ziele und Vereinbarungen der Gesellschafter festgehalten werden. Eine notarielle Beurkundung oder Eintragung ins Handelsregister ist nicht erforderlich. Dies macht die GbR zu einer der günstigsten und unbürokratischsten Rechtsformen in Deutschland.

b) Flexibilität bei der internen Organisation
Die interne Organisation der GbR kann flexibel gestaltet werden. Im Gesellschaftsvertrag können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, wie etwa die Aufteilung der Gewinne, die Zuständigkeiten der Gesellschafter oder die Einlagen. Dadurch ist die GbR ideal für Geschäftspartnerschaften, in denen die Gesellschafter eng zusammenarbeiten und ihre Rollen selbst bestimmen wollen.

c) Volle unternehmerische Freiheit
Da die GbR keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, sondern die Gesellschafter selbst als Unternehmer auftreten, haben diese volle unternehmerische Freiheit. Entscheidungen können flexibel getroffen werden, und es gibt keine externen Kontrolleinrichtungen wie bei einer Kapitalgesellschaft.

Nachteile der GbR

a) Unbeschränkte persönliche Haftung
Der größte Nachteil der GbR ist die unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter. Im Falle von Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter nicht nur mit ihrem eingebrachten Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem gesamten Privatvermögen. Dies stellt ein erhebliches Risiko dar, insbesondere wenn das Geschäft scheitert oder hohe Schulden entstehen.

b) Keine Trennung von Gesellschaft und Gesellschaftern
Da die GbR keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, ist eine Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern nicht möglich. Das bedeutet, dass Verträge und Geschäfte im Namen der Gesellschafter geschlossen werden. Dies kann unter Umständen zu Haftungsfragen führen, wenn ein Gesellschafter ohne Wissen der anderen handelt.

c) Schwierige Nachfolgeregelung
Sollte ein Gesellschafter aus der GbR ausscheiden, zum Beispiel durch Tod oder Kündigung, so kann dies das Fortbestehen der Gesellschaft gefährden. Es ist daher wichtig, bereits im Gesellschaftsvertrag Regelungen für solche Fälle festzulegen, um das Risiko einer Auflösung der Gesellschaft zu minimieren.

3. Haftung in der GbR

Ein wesentlicher Punkt, den Unternehmer bei der Gründung einer GbR beachten sollten, ist die Haftung. Anders als bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, haften die Gesellschafter einer GbR unbeschränkt. Das bedeutet, dass sie mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einstehen.

Gemeinsame und persönliche Haftung

Die Gesellschafter einer GbR haften sowohl gesamtschuldnerisch als auch persönlich. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter im Außenverhältnis gegenüber Gläubigern für die gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Sollte die GbR also Schulden haben, kann sich der Gläubiger aussuchen, welchen Gesellschafter er in Anspruch nimmt. Dieser muss dann im Innenverhältnis von den anderen Gesellschaftern einen Ausgleich fordern.

Haftung bei Ausscheiden eines Gesellschafters

Auch nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters bleibt dieser unter bestimmten Bedingungen weiterhin für Verbindlichkeiten haftbar, die während seiner Zugehörigkeit zur GbR entstanden sind. Dies gilt in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren. Daher sollten Gesellschafter beim Austritt aus einer GbR darauf achten, dass ihre Haftung entsprechend beschränkt wird.

4. Steuerliche Behandlung der GbR

Eine GbR ist eine sogenannte Personengesellschaft, was bedeutet, dass sie nicht selbst körperschaftsteuerpflichtig ist. Stattdessen werden die Gewinne und Verluste der Gesellschaft direkt den Gesellschaftern zugerechnet und im Rahmen ihrer Einkommensteuer versteuert.

Einkommensteuer

Jeder Gesellschafter der GbR versteuert seinen Anteil am Gewinn im Rahmen der Einkommensteuer. Da die Gesellschafter als Mitunternehmer gelten, können sie auch Verluste steuermindernd geltend machen. Die Gewinne werden in der Regel nach dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Verteilungsschlüssel aufgeteilt.

Gewerbesteuer

Obwohl eine GbR keine eigene juristische Person ist, unterliegt sie dennoch der Gewerbesteuer, sofern sie gewerblich tätig ist. Freiberufliche Tätigkeiten sind hingegen von der Gewerbesteuer befreit. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von der Höhe des Gewerbeertrags und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Die Gewerbesteuer kann jedoch auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet werden, was die Steuerlast reduziert.

Umsatzsteuer

Eine GbR ist umsatzsteuerpflichtig, wenn sie steuerpflichtige Leistungen erbringt. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, und die Gesellschaft muss regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für Kleinunternehmer, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sind.

5. Gründung und Gesellschaftsvertrag

Die Gründung einer GbR ist vergleichsweise unkompliziert. Es genügt, dass sich mindestens zwei Personen mit einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag sollte klare Regelungen zur Einlage der Gesellschafter, zur Gewinn- und Verlustverteilung, zu den Rechten und Pflichten der Gesellschafter sowie zu den Modalitäten des Ausscheidens eines Gesellschafters enthalten. Darüber hinaus können im Vertrag besondere Regelungen für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft festgelegt werden.

Anmeldung beim Finanzamt

Nach der Gründung muss die GbR beim Finanzamt angemeldet werden. Hierfür ist die Beantragung einer Steuernummer erforderlich. Zudem müssen die Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung vornehmen, sofern die GbR gewerblich tätig ist. Freiberufler hingegen müssen keine Gewerbeanmeldung vornehmen.

6. Varianten der GbR

Neben der klassischen GbR gibt es Sonderformen, die sich je nach Tätigkeit und Zielsetzung unterscheiden.

Freiberufliche GbR

Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Architekten oder Steuerberater können eine GbR gründen, um ihre Tätigkeiten gemeinsam auszuüben. Diese GbR unterliegt nicht der Gewerbesteuer, da freiberufliche Tätigkeiten von dieser Steuer befreit sind.

Projektbezogene GbR

In vielen Fällen wird die GbR für zeitlich begrenzte Projekte gegründet, wie etwa Bauprojekte oder Forschungskooperationen. Sobald das Projekt abgeschlossen ist, wird die GbR in der Regel aufgelöst.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine flexible und kostengünstige Rechtsform, die sich besonders für kleinere Unternehmen, Freiberufler und Projektgemeinschaften eignet. Sie bietet den Vorteil einer einfachen Gründung und einer flexiblen internen Organisation. Gleichzeitig bringt sie jedoch das Risiko einer unbeschränkten persönlichen Haftung der Gesellschafter mit sich.